Satzung

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Sportclub für Ausdauer Aktivitäten – Bräuningshof, Oberfranken, Bayern

Team Breiningshuuf e. V.

Registereintrag

Eintragung im Vereinsregister

Registergericht

Amtsgericht Bamberg

Registernummer

VR 201336

Vorstand

Marlene Reuschel, Thomas Scholz, Alexander Brenner

Sportclub für Ausdauer Aktivitäten – Bräuningshof, Oberfranken, Bayern

Team Breiningshuuf e. V.

Präambel

Der Verein „Team Breininghuuf“ gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie aller Mitglieder und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren:

Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern. Der Verein, seine Amtsträgerinnen und Amtsträger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein steht für Fairness und tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein.

Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie verbaler, körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, entgegen.

Der Verein verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität, Partizipation und Nachhaltigkeit als Prinzipien einer guten Vereinsführung.

§ 1 bis § 9

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr des Vereins

1.) Der Verein führt den Namen Team Breiningshuuf

2.) Der Sitz des Vereins ist Bräuningshof.

3.) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e. V.“

4.) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

§ 2 Vereinszweck
1.) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Gesundheit durch Sport in allen Altersklassen, insbesondere in den Bereichen Schwimmen, Laufen und Radfahren.

2.) Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
– die Durchführung von sportspezifischen und öffentlichen Sportveranstaltungen (Bräuningshofer Silvesterlauf, Triathlon Bräuningshof, organisierte Radtourfahrten)
– die Beteiligung an sportlichen Wettkämpfen und Veranstaltungen
– die Durchführung von allgemeinen und sportorientierten Kinder- und Jugendveranstaltungen und – maßnahmen (Veranstaltung eines Kinder- und Jugend-Triathlons in Bräuningshof, Kinder- und Jugend-Läufe im Rahmen des Bräuningshofer Silvesterlaufs)

3.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1.) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

2.) Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlich Vertretenden zu stellen.

3.) Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) mit einer Frist von drei Monaten möglich.

4.) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein oder ihr Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

5.) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.

6.) Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

7.) Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge (Geldbeträge) zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

§ 4  Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem/der

1.) Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern, dem Kassenwart/der Kassenwärterin und dem Schriftführer/der Schriftführerin.

2.) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/ der 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart/der Kassenwärterin. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.

3.) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.

4.) Der Vorstand wird zu Anpassungen des Satzungsentwurfs ermächtigt, soweit diese zur Eintragung des Satzungsentwurfs in das Vereinsregister nach Vorgaben des Registergerichts notwendig sind sowie für den Fall, dass diese nach den Vorgaben der zuständigen Finanzverwaltung zum Erhalt des Status als steuerbegünstigt notwendig sind. Die Änderungskompetenz des Vorstands umfasst redaktionelle Änderungen sowie materielle Änderungen, soweit diese den Charakter der jeweiligen Satzungsregelung nicht wesentlich verändert.

 

§ 5  Aufgaben des Vorstands
1.) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung

2.) Einberufung der Mitgliederversammlung

3.) Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

4.) Verwaltung der Vereinsvermögens

5.) Erstellung des Jahres- und Kassenberichts

6.) Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.

 

§ 6 Mitgliederversammlung
1.) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

2.) Jede Mitgliederversammlung ist von dem/ der Vorsitzenden (im Falle der Verhinderung von dem/ der stellvertretenden Vorsitzenden) schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

3.) Versammlungsleiter/Versammlungsleiterin ist der/die 1. Vorsitzende und im Falle seiner/ihrer Verhinderung der/die 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter/eine Versammlungsleiterin von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer/die Schriftführerin nicht anwesend ist, wird auch diese/r von der Mitgliederversammlung bestimmt.

4.) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

5.) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Übertragung von Stimmen ist nicht zulässig. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

6.) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter/ von der Versammlungsleiterin und dem Schriftführer/der Schriftführerin zu unterschreiben ist.

 

§ 7 Kassenführung
1.) Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden in erster Linie aus Erlösen der Vereinsveranstaltungen, Beiträgen und Spenden aufgebracht.

2.) Der Kassenwart/die Kassenwärterin hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen.

3.) Die Jahresrechnung ist von einem Kassenprüfer/einer Kassenprüferin, der/die jeweils auf zwei Jahre gewählt wird, zu prüfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. 

 

§ 8 Offizielles Auftreten der Vereinsmitglieder
Bei Sportveranstaltungen sollte Vereinskleidung getragen werden. Die Anmeldung als Verein lautet: Team Breiningshuuf



 

§ 9 Auflösung/Anfall des Vereinsvermögens
1.) 
Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

2.) Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Langensendelbach zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich des Sports.

 

Bräuningshof, 02.05.2024
Alexander Brenner, Carolin Meyer, Daniel Kannegießer, Marlene Reuschel, Simon Koch, Stefan Greger, Thomas Scholz

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